Mitgliedschafts-Reglement

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Version 1.0

 

Zweck des Reglements

Dieses Reglement definiert die Arten der Mitgliedschaft sowie deren Rechte und Pflichten, Stimmberechtigungen und Jahresbeiträge im Sinne des Artikels 5 der Vereins-Statuten.

Gültigkeitsdauer des Reglements

Dieses Reglement tritt per Folgetag der Generalversammlung in Kraft, sofern es an der Generalversammlung genehmigt wird. Es verliert seine Wirkung wenn:

  • Eine neue Version des Mitgliedschafts-Reglements erstellt und durch die Generalversammlung bewilligt wird, per Inkrafttreten der neuen Version.
  • Der Verein an der Generalversammlung aufgelöst wird, per Datum der Vereins-Auflösung.
  • Durch Statutenänderung kein Mitgliedschafts-Reglement mehr benötigt wird (Änderung des Artikels 5), per Inkrafttreten der Statutenänderung.


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